Wohnungsverkauf & Steuer
25.03.2021

Gut zu wissen: Wie wird der Immobilienverkauf versteuert?

Aus den meisten Wohnungsverkäufen bleibt dem Verkäufer trotz Maklerprovision und Notargebühren ein Verkaufserlös. Grundsätzlich sind erzielte Gewinne aus privaten Verkaufsgeschäften steuerpflichtig. Sie werden dann mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz des Verkäufers besteuert.

Ob Steuern fällig werden oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Wer in Deutschland steuerpflichtig ist, muss erzielte Gewinne gegebenenfalls versteuern.

Wer mehr als drei Objekte in fünf Jahren - beziehungsweise in zeitlicher Nähe zu deren Erwerb, Bau oder umfassenden Modernisierung – veräußert, gilt als gewerblicher Grundstückshändler und muss die Gewinne versteuern. Je nach Höhe des Gewinns kann neben der Einkommensteuer dann auch noch eine Gewerbesteuer fällig werden.

Wer vermietete Objekte innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert, muss einen Gewinn über 600 Euro versteuern. Wurde das Verkaufsobjekt durchgängig vermietet, ist eine Spekulationsfrist von zehn Jahren einzuhalten, um die  Spekulationssteuer zu vermeiden. Der Beginn der Frist beginnt mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages. Falls eine Spekulationssteuer fällig wird, können bestimmte Aufwendungen, die im Zuge der Vermarktung und Veräußerung des Objekts getätigt wurden, steuerlich geltend gemacht werden, die somit die Steuerlast in der Summe reduzieren. Wurden zum Beispiel Malerarbeiten und Reparaturmaßnahmen im Zuge der Vermarktung in Auftrag gegeben, können diese vom Verkaufserlös abgezogen werden.

Die Spekulationssteuer entfällt, wenn das Verkaufsobjekt im Jahr der Veräußerung sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren selbst bewohnt wurde. Dies gilt selbst dann, wenn die Immobilie zunächst vermietet und erst im Anschluss für eigene Wohnzwecke genutzt wurde.