Wissenswertes
11.04.2024

Gut zu wissen: Was versteht man unter Milieuschutzgebiet, Sanierungsgebiet und Erhaltungsgebiet?

Milieuschutzgebiete, Sanierungsgebiete und Erhaltungsgebiete sind Begriffe, die im Zusammenhang mit städtebaulichem Schutz und Erhaltung stehen. Hier sind einige wichtige Informationen zu diesen Gebieten in Berlin:

Milieuschutzgebiete:
Milieuschutzgebiete sind Gebiete, für die eine soziale Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 BauGB (Baugesetzbuch) gilt. Ziel einer Milieuschutzverordnung ist es, im Hinblick auf zu erwartende Modernisierungsmaßnahmen zu verhindern, dass die Zusammensetzung der Gebietsbevölkerung völlig verändert wird. Schutzobjekt ist nicht der individuelle Bewohner, sondern die Struktur der Bevölkerung im Gebiet. Milieuschutz ist kein Mieterschutz, sondern ein städtebaulich begründeter Gebietsschutz. Die Instrumente der Milieuschutzverordnung umfassen einen Genehmigungsvorbehalt für bauliche Vorgänge sowie ein gesetzliches Vorkaufsrecht für den Bezirk. In Berlin liegt die Zuständigkeit für den Erlass von Milieuschutzverordnungen bei den Bezirken.
 
Sanierungsgebiete:
Sanierungsgebiete sind Gebiete, die städtebaulicher Sanierung bedürfen. Hier werden Maßnahmen zur Verbesserung der städtebaulichen Situation durchgeführt, z. B. Modernisierung, Umgestaltung, und Aufwertung. Das können Gebäudesanierungen, Straßensanierungen, die Sanierung öffentlicher Plätze und Grünflächen uvm. sein. Sanierungsgebiete werden durch eine Sanierungssatzung festgelegt. Nach Abschluss der Sanierung wird der Bodenwert der Grundstücke im Sanierungsgebiet neu bewertet. Dieser Wert kann sich durch die getroffenen Maßnahmen erhöhen, die Differenz wird als Ausgleichsbetrag bezeichnet.
 
Erhaltungsgebiete:
Erhaltungsgebiete sind Gebiete, in denen die städtebauliche Struktur erhalten werden soll. Hier werden Maßnahmen ergriffen, um den Charakter des Gebiets zu bewahren, z. B. durch Erhalt historischer Bausubstanz. Erhaltungsgebiete werden durch eine Erhaltungssatzung oder Milieuschutzverordnung festgelegt. In diesen Gebieten sind eine Vielzahl von Modernisierungen, Umbauten und Nutzungsänderungen genehmigungspflichtig und sollen sogenannte Luxussanierungen verhindern.
 
Insgesamt dienen diese Gebiete dazu, die städtebauliche Entwicklung zu steuern und die Lebensqualität für die Bewohner zu erhalten.