Welche Kosten lassen sich auf den Mieter umlegen?
Umlagefähig:
Grundsteuer
Abwasser
Heizung und Warmwasser
Aufzug
Straßenreinigung und Müllabfuhr
Gebäudereinigung, Kammerjäger
Gartenpflege
Beleuchtung (Gemeinschaftseigentum)
Schornsteinfeger
Versicherungen wie Haftpflicht, Sachversicherungen
Hausmeister
Wartung von Rauchmeldern
Dachreinigung
TV-Empfang
Waschmaschinennutzung, Strom in Gemeinschaftswaschräumen
Nicht umlagefähig:
Instandhaltung und Instandsetzung wie Fassadenanstrich, Dachdeckung
Verwaltung
Bankgebühren, Porto, Telefon
Feuerlöscher und Feuerlöscherwartung
Rechtsberatung
Mietausfallversicherungen