Das Vorkaufsrecht eines Mieters tritt in speziellen Fällen in Kraft, wenn die vermietete Wohnung in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend verkauft werden soll. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Umwandlung in Wohnungseigentum: Das Vorkaufsrecht des Mieters besteht nur, wenn die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird und der Vermieter diese verkaufen möchte.
Informationspflicht: Der Eigentümer muss den Mieter schriftlich über den beabsichtigten Verkauf informieren und ihm das Vorkaufsrecht anbieten.
Konditionen: Der Mieter hat das Recht, die Wohnung zu denselben Konditionen zu kaufen, die auch ein Dritter zahlen würde. Er hat zwei Monate Zeit, sein Vorkaufsrecht auszuüben.
Ausnahmen: Kein Vorkaufsrecht besteht, wenn die Wohnung an einen Familienangehörigen des Vermieters verkauft werden soll.
Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter über ihre Rechte und Pflichten informiert sind, um Missverständnisse und rechtliche Konflikte zu vermeiden. Bei Unsicherheiten sollten beide Parteien rechtlichen Rat einholen.