Wissenswertes
09.03.2023

Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

In Fortführung der neuen Grundsteuerreform müssen alle Haus- und Wohnungseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben und diese dem Finanzamt melden. Die Abgabe hätte bis spätestens 31.01.23 erfolgen sollen.

Da wir viele ausländische Kunden haben, helfen wir gerne bei Fragen zur Steuererklärung. Die meisten unserer ausländischen Kunden zahlen in Deutschland keine Steuern (abgesehen von der Grundsteuer) und haben daher in Deutschland keine Identifikationsnummer. Die Grundsteuererklärung kann daher nicht online abgegeben werden.

Um die Formulare auszufüllen, benötigen Sie viele Daten. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier:
• Grundbuch
• Teilungserklärung
• Grundsteuerbescheid, egal aus welchem Jahr
Wenn Sie diese Dokumente zu Hause nicht finden können, fragen Sie Ihren Hausverwalter.

Wir haben ein Beispiel vorbereitet; in diesem haben wir markiert, wo welche Daten eingetragen werden müssen und wo Sie diese Daten finden. Außerdem senden wir Ihnen eine Liste, welche Daten in welcher Zeile des Formulars eingetragen werden müssen.

Wenn Sie Hilfe von uns benötigen, zum Beispiel wenn die Wohnung mehreren Eigentümern/Familien gehört, vereinbaren Sie einen Termin in unserem Büro und wir helfen Ihnen weiter. Unser Service ist für Sie kostenlos.