Die neue Grundsteuer reformiert die bisherige Steuerfestsetzung. Diese Reform wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die bisherige Berechnungsmethode veraltet und nicht mehr gerecht war.
Die neue Grundsteuer wird auf Basis des Grundsteuerwerts berechnet. Der Grundsteuerwertbescheid ist ein Dokument, das den neuen Marktwert des Grundstücks festlegt. Hier fließen Faktoren wie der Bodenwert, die Lage und die Nutzung des Grundstücks ein.
Der Grundsteuermessbescheid enthält die Steuermesszahl, die je nach Art des Gebäudes festgelegt wird. Diese Zahl berücksichtigt Faktoren wie die Bauweise, das Alter und die Ausstattung des Gebäudes.
Die neue Grundsteuer wird wie folgt berechnet: Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer. Der Hebesatz ist der finale Wert, der von den Kommunen/der Stadt festgelegt wird.
Die Reform kann zu erheblichen Änderungen in den Grundsteuerbeträgen führen. Viele Immobilienbesitzer werden ab 2025 eine höhere Grundsteuer zahlen müssen, da der Grundsteuerwert in der Regel höher ist als der bisherige Einheitswert. Dies betrifft besonders Wohnungen und Häuser auf dem Gebiet der (ehemaligen) DDR.
Hausbesitzer haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid einzulegen, wenn sie der Meinung sind, dass die Werte nicht korrekt ermittelt wurden. Es ist jedoch wichtig, den Einspruch fristgerecht einzureichen. Die Einspruchsfrist beträgt 1 Monat.
Die neue Grundsteuer ab 2025 gehört zu den umlagefähigen Kosten. Das ist besonders für Eigentümer einer vermieteten Wohnung interessant, da die Grundsteuer zu 100% auf den Mieter als Teil der Nebenkosten umgelegt werden kann.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema und Ihren Steuerbescheiden haben, sind wir für Sie da und helfen gern weiter. Unsere Kollegen geben gern entsprechend Auskunft.