Wer künftig ein Haus aufteilen und Eigentumswohnungen schaffen will, muss dies von den Behörden genehmigen lassen. Damit erhofft sich der Senat, dass der Trend zur Umwandlung in Eigentumswohnungen gebremst wird. Ausgenommen hiervon sind kleine Häuser mit bis zu 5 Wohnungen sowie Häuser, deren Mieter zu 2/3 ihre Wohnungen selbst kaufen wollen.
Die neue Regelung wurde durch das erst kürzlich beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz auf Bundesebene ermöglicht. Es erlaubt den Ländern, bis 2025 befristet Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen.
2020 wurden ca. 18.800 Umwandlungen registriert. Das waren rund 6.000 mehr als noch im Jahr zuvor.