Bestellerprinzip
07.09.2020

Bestellerprinzip und Maklerprovision

Wer zahlt den Makler? Hier erfahren Sie mehr zum Bestellerprinzip und der Maklerprovision.

Wer für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie einen Makler beauftragt, spart meist viel Zeit und profitiert von der Erfahrung und Sachkenntnis des Maklers. Wichtig zu wissen: die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar. Erst wenn der Kaufvertrag abgeschlossen wird, steht ihm die – meist im Maklervertrag vereinbarte - Provision zu.

Ab dem 23.12.2020 gilt nun auch das Bestellerprinzip für Immobilien zum Kauf, das bisher nur für Mietwohnungen Anwendungen fand. Damit wird eine geteilte Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer umgesetzt. Maximal die Hälfte der Provisionskosten zahlt dann noch der Käufer der Immobilie, die andere Hälfte muss der Verkäufer übernehmen.