Berliner Mietendeckel
15.04.2021

Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel

Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden. Hier erfahren Sie mehr.

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zum umstrittenen Berliner Mietendeckel verkündet und diesen gekippt. Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Das hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts heute, am 15.04.2021, bekannt gegeben. Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), der sogenannte Mietendeckel, sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung (Az. 2 BvF 1/20 u.a.)

Mit dem bundesweit einmaligen Mietendeckel wollte der rot-rot-grüne Berliner Senat den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen. Nach der Karlsruhe Entscheidung müssen Mieter wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen. Das Mietendeckel-Gesetz hatte neun von zehn Mietwohnungen in Berlin betroffen. Die Regelung war auf fünf Jahre befristet.