Betriebskosten
15.07.2020

Gut zu wissen: Umlage- und nicht umlagefähige Betriebskosten

Eine Wohnung zu kaufen, ist der erste Schritt. Die Wohnung zu unterhalten, kostet weiterhin monatlich Geld. Welche Ausgaben Sie auf Ihre Mieter umlegen können, erfahren Sie hier.

Welche Kosten lassen sich auf den Mieter umlegen?
Umlagefähig:
Grundsteuer
Abwasser
Heizung und Warmwasser
Aufzug
Straßenreinigung und Müllabfuhr
Gebäudereinigung, Kammerjäger
Gartenpflege
Beleuchtung (Gemeinschaftseigentum)
Schornsteinfeger
Versicherungen wie Haftpflicht, Sachversicherungen
Hausmeister
Wartung von Rauchmeldern
Dachreinigung
TV-Empfang
Waschmaschinennutzung, Strom in Gemeinschaftswaschräumen

Nicht umlagefähig:
Instandhaltung und Instandsetzung wie Fassadenanstrich, Dachdeckung
Verwaltung
Bankgebühren, Porto, Telefon
Feuerlöscher und Feuerlöscherwartung
Rechtsberatung
Mietausfallversicherungen