Wissenswertes
11.10.2022

Gut zu wissen: Die Umkehrhypothek

Statt die eigene Immobilie zu verkaufen, erhält der Eigentümer bei der Umkehrhypothek vom Kreditgeber entweder eine Einmalzahlung oder regelmäßige monatliche Zahlungen – oder eine Mischung aus beidem ausgezahlt. Als Sicherheit dient die Immobilie, die der Eigentümer weiter bewohnen kann.

Während der Laufzeit der Umkehrhypothek muss der Eigentümer nichts an den Kreditgeber zurückzahlen – erst am Ende der Laufzeit wird abgerechnet, inklusive Zinsen.

Das Problem des Modells der Umkehrhypothek besteht darin, dass die Zahlungen, die der Kreditgeber an den Eigentümer leistet, nicht übermäßig hoch sein können. Denn die Summe aller geleisteten Zahlungen muss deutlich unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie bleiben, da diese ja als Sicherheit dient, und zwar auch dann, wenn der Eigentümer sehr alt wird. Zudem hängt die Höhe der Hypothek auch von Faktoren wie dem Zustand und der Lage der Immobilie ab.

Beim durchschnittlichen Einfamilienhaus in durchschnittlicher Lage dürfte die monatliche Zahlung in den meisten Fällen nur wenige 100 Euro im Monat betragen, denn im Laufe von vielen Jahren summieren sich nicht nur die monatlichen Zahlungen, sondern auch die Zinsen.

Stirbt der Immobilieneigentümer oder zieht er zum Beispiel in ein Alten- oder Pflegeheim, so haben dessen Erben – oder auch er – die Wahl, ob das Darlehen zurückgezahlt oder ob die Immobilie vom Umkehrkreditgeber verwertet wird, um die Schulden zu tilgen.

Die Umkehrhypothek kann zwar Immobilieneigentümern kurzfristig zu Geld verhelfen, birgt aber auch Risiken:

  • Der Eigentümer erhält mit der Umkehrhypothek monatliche Raten, für die gleichzeitig Zinsen anfallen. Während der Laufzeit des Darlehens muss er nichts zurückzahlen – am Ende müssen er oder seine Erben alles auf einmal begleichen. Die Schulden des Eigentümers erhöhen sich also Monat für Monat.
  • Bei der Umkehrhypothek kommen auf den Eigentümer noch viele Zusatzkosten zu: meist verlangen die Kreditgeber noch eine Abschlussgebühr und eine Rückversicherung gegen das Risiko eines langen Lebens – also für den Fall, dass der Eigentümer länger lebt als statistisch berechnet.
  • Die Immobilie dient dem Kreditgeber für die Umkehrhypothek als Sicherheit und kann nicht mehr anderweitig als Sicherheit verwendet werden – auch die Erbmasse wird dadurch reduziert.
  • Der Eigentümer muss auch weiterhin finanziell für Instandhaltungskosten und Renovierungen aufkommen sowie alle anderen laufenden Kosten.

Die Alternative ist der Verkauf des Hauses oder der zu großen Wohnung: Wer sich vorstellen kann, im Alter in eine kleinere Wohnung zu ziehen, sollte alternativ den Verkauf seines Hauses oder der zu groß gewordenen Wohnung in Betracht ziehen. Da diese in der Regel mehr einbringt als eine kleine Seniorenwohnung kostet, sollte ein üppiger Geldbetrag übrig bleiben, der für die Lebenshaltung verwendet werden kann.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um Erläuterungen und keine Rechtsberatung handelt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen keine individuelle anwaltliche Beratung, die die Besonderheiten des einzelnen Falles berücksichtigt, ersetzen können.

Quelle: Immowelt